AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Vermittlung häuslicher Betreuungs- und Unterstützungsleistungen der Guttner GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Vermittlungs- und Beratungsleistungen der Guttner GbR, An der alten Ziegelei 7, 85238 Petershausen (nachfolgend „Vermittler“), gegenüber ihren Auftraggebern.
Mit der Beauftragung des Vermittlers erkennt der Auftraggeber diese AGB als Grundlage des Vermittlungsvertrages an.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Außenauftritt und Marken
Der Vermittler tritt im geschäftlichen Verkehr unter den Marken:
Pflege Bayern und Pflege Sorgenfrei auf.
Beide Marken dienen dem Außenauftritt und der Vermarktung der angebotenen Vermittlungsleistungen. Unabhängig davon, unter welcher Marke der Erstkontakt oder die Beratung erfolgt, ist ausschließlich die Guttner GbR Vertragspartner des Vermittlungsvertrages.
Sämtliche Rechte an den Marken, Logos sowie den verwendeten Inhalten und Gestaltungselementen liegen beim Vermittler.
3. Beteiligte des Vertragsverhältnisses
Am Vertragsverhältnis sind folgende Parteien beteiligt:
Vermittler:
Der Vermittler ist die Guttner GbR. Er übernimmt die Beratung des Auftraggebers sowie die Vermittlung geeigneter Dienstleistungsunternehmen für die häusliche Betreuung und Unterstützung.
Auftraggeber:
Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, welche den Vermittler mit der Vermittlung einer Betreuungskraft beauftragt.
Dienstleistungsunternehmen:
Das Dienstleistungsunternehmen ist ein selbstständiges Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union, das Betreuungskräfte im Rahmen der geltenden europäischen Entsendebestimmungen nach Deutschland entsendet und mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag abschließt.
Betreuungskraft:
Die Betreuungskraft steht ausschließlich in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Dienstleistungsunternehmen. Zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft sowie zwischen dem Vermittler und der Betreuungskraft entsteht kein Arbeits- oder Vertragsverhältnis.
4. Unternehmensgegenstand und Vermittlungsleistung
Der Vermittler vermittelt geeignete Dienstleistungsunternehmen für die Betreuung und Unterstützung hilfs- und pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld.
Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere die persönliche Beratung, die Ermittlung des individuellen Betreuungsbedarfs, die Auswahl geeigneter Dienstleistungsunternehmen, die Einholung und Vorstellung geeigneter Personalvorschläge sowie die Unterstützung bis zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages.
Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Dienstleistungsunternehmens oder einer bestimmten Betreuungskraft besteht nicht.
Der Vermittler erbringt selbst keine Pflege-, Betreuungs-, Haushalts- oder medizinischen Leistungen und übernimmt keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V oder SGB XI).
5. Leistungen des Vermittlers
Der Vermittler unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl eines geeigneten Dienstleistungsunternehmens entsprechend dem individuellen Betreuungsbedarf.
Die Leistungen des Vermittlers umfassen insbesondere die persönliche Beratung, die Bedarfsanalyse, die Auswahl geeigneter Dienstleistungsunternehmen, die Einholung und Vorstellung geeigneter Personalvorschläge, die Unterstützung beim Abschluss des Dienstleistungsvertrages sowie die organisatorische Begleitung während der gesamten Vertragslaufzeit.
Der Vermittler steht dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner für organisatorische Fragen und die Kommunikation mit dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung.
6. Leistungen der Dienstleistungsunternehmen
Die vom Vermittler ausgewählten Dienstleistungsunternehmen sind selbstständige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Sie entsenden ihre Betreuungskräfte im Rahmen der geltenden europäischen Entsendevorschriften zur Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nach Deutschland.
Die Dienstleistungsunternehmen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsvertrages.
Zu den Leistungen der Dienstleistungsunternehmen gehören insbesondere die Auswahl und Entsendung geeigneter Betreuungskräfte, die Organisation des Personaleinsatzes sowie die Erbringung der vereinbarten Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.
Die Dienstleistungsunternehmen sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Betreuungsleistungen sowie für sämtliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Beschäftigten verantwortlich.
Der Vermittler ist nicht Vertragspartei des Dienstleistungsvertrages, übernimmt weder dessen Durchführung noch die Arbeitgeberfunktion gegenüber den eingesetzten Betreuungskräften. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der eingesetzten Betreuungskraft kommt nicht zustande. Die Betreuungskraft steht ausschließlich in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere Angaben zum Gesundheitszustand, zur Wohnsituation sowie zum tatsächlichen Betreuungs- und Unterstützungsbedarf der zu betreuenden Person.
Änderungen der persönlichen oder gesundheitlichen Situation, die Einfluss auf die Betreuung haben können, sind dem Vermittler sowie dem Dienstleistungsunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Betreuungskraft während ihres Einsatzes ein angemessen ausgestattetes, abschließbares Zimmer sowie die zur Erfüllung ihrer Tätigkeit erforderlichen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen.
8. Vergütung
Die Vergütung der Betreuungsleistungen sowie möglicher Zusatzleistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermittlers sowie den Vereinbarungen des zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen geschlossenen Dienstleistungsvertrages.
Für die Vermittlung entstehen dem Auftraggeber grundsätzlich keine gesonderten Kosten, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch das jeweilige Dienstleistungsunternehmen. Die Vergütung ist unmittelbar an dieses zu entrichten. Der Vermittler übernimmt weder Inkassotätigkeiten noch den Zahlungsverkehr.
Bei Rückfragen oder Unstimmigkeiten zu Rechnungen oder Zahlungsansprüchen unterstützt der Vermittler den Auftraggeber im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit bei der Klärung mit dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
9. Kommunikation und Zusammenarbeit
Der Vermittler begleitet den Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner für organisatorische Fragen und unterstützt die Kommunikation mit dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
Hierzu gehören insbesondere die Abstimmung organisatorischer Abläufe, die Koordination eines Betreuungskraftwechsels sowie die Unterstützung bei Fragen während der Vertragslaufzeit.
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontaktdaten sowie sonstige für die Vertragsdurchführung wesentliche Änderungen dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen.
10. Wechsel der Betreuungskraft
Sollte während der Vertragslaufzeit ein Wechsel der Betreuungskraft erforderlich werden, unterstützt der Vermittler den Auftraggeber bei der Abstimmung mit dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
Die Entscheidung über die Auswahl und Entsendung einer Ersatzbetreuungskraft obliegt ausschließlich dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen.
Ein Anspruch auf die Entsendung einer bestimmten Betreuungskraft besteht nicht.
11. Haftung
Der Vermittler haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Vermittler nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Betreuungsleistungen sowie für sämtliche Leistungen aus dem Dienstleistungsvertrag ist ausschließlich das jeweilige Dienstleistungsunternehmen verantwortlich.
Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen geltend zu machen.
Der Vermittler haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen des Dienstleistungsunternehmens, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen.
12. Höhere Gewalt
Kann aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Vermittlers oder des jeweiligen Dienstleistungsunternehmens liegen, eine vereinbarte Vermittlungs- oder Betreuungsleistung vorübergehend oder dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, begründet dies keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Einreise- oder Ausreisebeschränkungen, Grenzschließungen, Streiks, Krieg, Unruhen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
Der Vermittler informiert den Auftraggeber unverzüglich über derartige Umstände und unterstützt im Rahmen seiner Vermittlungsmöglichkeiten bei der Suche nach einer angemessenen Lösung.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler beginnt mit der Beauftragung des Vermittlers und besteht für die gesamte Dauer des zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Dienstleistungsunternehmen bestehenden Dienstleistungsvertrages.
Der Vermittler begleitet den Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner und unterstützt die Kommunikation mit dem jeweiligen Dienstleistungsunternehmen sowie organisatorische Abläufe.
Vor Beginn eines Dienstleistungsvertrages kann der Vermittlungsvertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.
Mit Abschluss eines Dienstleistungsvertrages besteht der Vermittlungsvertrag für dessen gesamte Laufzeit fort und endet automatisch mit der Beendigung des Dienstleistungsvertrages, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
14. Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vermittlungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermittlers geschlossen wird, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Einzelheiten zum Widerrufsrecht sowie zu den Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der Anlage 1 – Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vermittlungsvertrages ist.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag der Sitz der Guttner GbR.
AGBs – Guttner GbR – Stand Juli 2026 – Version 1.0


