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UNSER INDIVIDUELLES BETREUUNGSKONZEPT

UNSER INDIVIDUELLES BETREUUNGSKONZEPT


Grundpflege und hauswirtschaftliche Betreuung
Grundversorgung und individuelle häuslichen Betreuung bedeutet eine individuelle Versorgung im eigenen Zuhause. Diese Grundpflege stellen wir durch eine Betreuungskraft sicher, die in Ihrem Haushalt lebt. Unser Konzept beinhaltet Lösungen für die Grundpflege, die Bereiche der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Durchführung ärztlich verordneter Behandlungen, wie die Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandwechsel etc. sind aus dem Bereich der Behandlungspflege und werden durch ambulante Pflegedienste oder Ihren Arzt durchgeführt. Wir kooperieren sehr gerne mit den einzelnen Partnern vor Ort und bilden so ein optimales Netzwerk an kompetenten Ansprechpartnern aus Ihrer Region. 
Die Betreuungskraft wohnt mit Ihnen oder der zu betreuenden Person, für die Einsatzzeit im gemeinsamen Haushalt. Hierfür benötigt die Betreuungskraft ein separates Zimmer mit einer Standard-Ausstattung wie Bett, Schrank, Nachttisch, evtl. Tisch und Stuhl. Die Sanitären-Einrichtungen werden gemeinschaftlich benutzt. Der Auftrag beinhaltet Kost und Logis. Im Rahmen der häuslichen Betreuung kann natürlich nicht 24 Stunden gearbeitet werden. Die tatsächliche reguläre Arbeitszeit beläuft sich auf eine 40-45 Stunden-Woche, die in Absprache mit Ihnen eingeteilt wird.
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Verhinderungspflege und Demenzbetreuung

Verhinderungspflege und Demenzbetreuung

Verhinderungspflege
Das Verhinderungspflegegeld ist dafür da, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die Pflege Ihres Angehörigen nicht selbst leisten können. Dies kann im Rahmen der häuslichen Betreuung geschehen. Sie haben die Möglichkeit während des eigenen Urlaubs oder im Fall einer Krankheit für mehrere Wochen die Verhinderungspflege zu nutzen. So bekommen Sie das Verhinderungspflegegeld für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen pro Jahr. Die Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612 € können jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden. 50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden. Pflege Sorgenfrei unterstützt Sie gerne bei der Beantragung. Leistungen durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können sich auf monatlich 201,50 € belaufen.
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Betreuung bei Demenz
Demenz gehört zu den häufigsten Erkrankungen im Alter und beschreibt den Abbau des Gedächtnisses – gleichzeitig gehen aber auch geistige, emotionale und soziale Fähigkeiten Stück für Stück verloren. Dementsprechend wird die Pflege einer an Demenz erkrankten Person mit dem Fortschreiten der Erkrankung immer wichtiger und umfangreicher. Alltägliches wie etwa das Baden, das Gehen, die Benutzung der Toilette, oder das Essen und Anziehen sind für die Betroffenen teilweise nicht mehr eigenständig zu bewältigen. Zudem kann es der betroffenen Person immer schwerer fallen, ihre Beschwerden und Wünsche zu äußern. Durch eine Betreuungskraft in der häuslichen Gemeinschaft, können die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und darauf eingegangen werden. Eine aktivierende Betreuung kann sich positiv auf den Verlauf der Krankheit auswirken.
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Leistungen der Agentur

Leistungen der Agentur

Vermittlung der Betreuungskraft
Eine schnelle Eingewöhnung und Vertrauen sind die Basis für eine gute und stabile Situation in der Betreuung. Für beide Seiten. Die häusliche Betreuung Ihrer Angehörigen erfolgt in der Regel durch zwei Pflegekräfte, die im Wechselzyklus von zwei bis drei Monaten eingesetzt werden. Pflege-Bayern kümmert sich um sämtliche vertraglichen Angelegenheiten und koordiniert den Betreuungs- und Pflegeeinsatz mit dem ausländischen Partnerunternehmen. Wir bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit ihr Ansprechpartner in der Region.
Pflege Sorgenfrei hat sich auf die Vermittlung der individuellen häuslichen Betreuung spezialisiert. Pflegebedürftige und Betreuungskraft teilen sich denselben Haushalt. So kann auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden und im Notfall ist immer jemand vor Ort. Für Menschen, die auch im Alter lieber in ihrem eigenen Zuhause leben und nicht in ein Pflegeheim umziehen möchten, ist das Konzept der häuslichen Betreuung eine gute Alternative. Bei dieser Form der Betreuung entsteht eine echte Entlastung für die Familie und andere Angehörige.
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Leistungen der Partnerunternehmen

Leistungen der Partnerunternehmen

Mit dem Partnernetzwerk - "Daheim gut versorgt"
Wir verstehen unsere Vermittlung von häuslichen Betreuungskräften als regionale Dienstleistung mit Partner aus der Region. Unser Netzwerk besteht aus Ansprechpartnern in den Krankenhäusern, Sozialstationen, Pflege-Hilfsstellen, Vereinen die sich in der Pflege und Demenz engagieren, ambulanten Pflegediensten, Ärzten, Generationsberatern, Versicherern und ehrenamtlichen Helfern. Partnern die wir persönlich kennen und mit denen ein gegenseitiges Vertrauen und eine hohe Wertschätzung besteht.
Voraussetzung ist immer, dass alle professionell arbeiten und geltende Qualitätsstandards einhalten. Unser Ziel ist es, gemeinsam sinnvoll zusammen zu arbeiten und Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Pflege Sorgenfrei und Ihre Betreuungskraft unterstützen Sie, so lange wie möglich, selbstbestimmt und mit Lebensqualität in Ihrem eigenen Zuhause zu leben.

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Vertragsverhältnis
Ihre Betreuungskraft ist bei unserem ausländischen Dienstleistungsunternehmen legal und sozialversicherungspflichtig angestellt. Diese verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie die A1-Bescheinigung und eine gültige EU- Krankenversicherung. Mit der A1-Bescheinigung weisen die Dienstleistungsunternehmen nach, dass die Betreuungskraft ordentlich und sozialversichert angestellt, und die Richtlinien der Entsendung gesetzeskonform einhält. Im Rahmen des Entsendegesetzes übernehmen die ausländischen Pflegekräfte zeitlich befristet die Betreuung und sind während dieser Zeit an Weisungen des ausländischen Arbeitgebers gebunden. Die Dienstleistungsunternehmen achten auf die gesetzlich erlaubte Betreuungsdauer und organisieren auf dieser Basis den Einsatz und die Aufenthaltsdauer der Pflegekraft. In der Regel ist die Pflegekraft zwei bis drei Monate im Wechsel mit einer zweiten Pflegekraft bei Ihnen vor Ort. Auf diese Weise haben Sie immer eine Pflegekraft im Haus die Ihre persönliche Situation kennt. Bei Ausfällen wie Krankheit oder Unfall können wir schnell agieren und eine Ersatzkraft für sie organisieren. Da wir auf das Wohl und Erholung der Pflegekraft sehr achten, sind die Wechselintervalle so gewählt. So hat Ihre Pflegekraft die Möglichkeit, sich im Rahmen der eigenen Familie zu erholen, um anschließend gestärkt und motiviert wieder anzureisen und die Betreuung weiter zu führen.
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Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage
Anders als in Pflegeheimen wird bei der individuellen häuslichen Betreuung der Betroffene von einer Betreuungskraft zuhause betreut. Basis für dieses Betreuungsverhältnis und den Einsatz der Pflegekraft ist die Entsendung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht Anbietern gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ist in Art. 56 bis Art. 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Sie schließen mit unseren ausländischen Partnerunternehmen einen Dienstleistungsvertrag über die Erbringung von pflegeunterstützenden Betreuungsdienstleistungen. Auf dieser Grundlage wird Ihre Pflegekraft vorübergehend nach Deutschland entsendet. Das Partnerunternehmen kümmert sich bei jeder Pflegekraft um das nötige A 1 Formular und die entsprechende Auslands-Krankenversicherung. Das A1-Formular bescheinigt, dass die Pflegekraft im Herkunftsland als Angestellte des Entsendeunternehmens sozialversichert ist. Diese Art der Vermittlung gibt Ihnen und der Betreuungskraft die Sicherheit der 100% Legalität und sozialen wie rechtlichen Absicherung. Pflege Sorgenfrei achtet hier insbesondere auf Ethik und Rechtsgrundlage im Umgang mit den Betreuungskräften.

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Unsere Ethik und unsere Werte

Unsere Ethik und unsere Werte

  • Unsere Werte

    Transparenz – Sicherheit – Vertrauen, das sind die Werte von Pflege Sorgenfrei. Genau an diesen Werten lassen wir uns messen. In Verbindung mit unseren Ethik-Grundsätzen und unserem Leistungsversprechen, ergeben sich für Sie die wichtigsten Merkmale für eine perfekte Partnerschaft. 


    Transparenz - Sicherheit - Vertrauen bedeutet: keine versteckten Kosten, keine Überraschungen nach Vertragsabschluss und persönliche Betreuung durch unser Team während der gesamten Laufzeit. Diese Form der Betreuung, beutete Sicherheit für Sie. Das Vertrauen unserer Kunden verdienen wir uns jeden Tag neu. Nur wenn die Lösung auf für Ihre Anforderungen passt, sind wir zufrieden. 




  • Ethik ist Grundlage für eine gute Geschäftsbeziehung

    „Unsere Ethik“ bei Pflege Sorgenfrei

    Wir achten auf gegenseitigen Respekt und Wertschätzung. Bei einer individuellen häuslichen Betreuung verbringen Pflegekraft und zu betreuende Person sehr viel Zeit miteinander. Am Anfang ist es daher sehr wichtig, durch Gespräche und detaillierter Wochenplanung ein abgestimmtes Miteinander zu finden. Zwischen beiden entsteht oft ein sehr enges und gutes Verhältnis. Die Betreuung sollte nicht als reines Dienstverhältnis wahrgenommen werden. Mit der zu betreuenden Person und den Familienangehörigen entsteht oft ein freundschaftliches Verhältnis. Da die Pflegekraft immer auch selbst über die Anstellung bei einer Familie entscheidet, ist  hier ein hohes Maß an gegenseitigem Respekt und Wertschätzung Ausschlag gebend. Pflege Sorgenfrei achtet darauf, dass es  den Pflegekräften gut geht. Wir sprechen gerne von einer guten und stabilen Situation für beide Seiten.  Fast alle Pflege- und  Betreuungssituationen können im Rahmen der häuslichen Betreuung übernommen werden. Die Betreuungskraft kann aufgrund Ihrer Erfahrung und Qualifikation eine häusliche Betreuung und Pflege übernehmen. Es gibt nur wenige Krankheitsbilder und Symptome die eine Betreuung im eigenen Zuhause unmöglich machen. In einem detaillierten Fragebogen ermitteln wir die Zumutbarkeit und Machbarkeit der Betreuung. Art und Umfang der Betreuung werden der Betreuungskraft vorgestellt. In fast allen Fällen finden wir zusammen mit der Familie eine gute Lösung und die Betreuung kann ausreichend sichergestellt werden.



Ihr Plus bei Pflege Sorgenfrei

Ihr Plus bei Pflege Sorgenfrei

Regional – Individuell – Fair!
Ihr PLUS bei Pflege Sorgenfrei ist das PLUS an persönlicher Beratung. Jeder einzelne Betreuungsfall ist so individuell wie die Menschen um die es geht. Für unser Team von Pflege Sorgenfrei steht der Mensch im Mittelpunkt. Aus diesem Grund steht die persönliche Beratung bei uns an erster Stelle. Wir sind Ihr Ansprechpartner während der gesamten Betreuungszeit.
Wir beraten Sie immer persönlich. Vor Ort machen wir uns ein Bild der individuellen Situation und stimmen mit Ihnen gemeinsam Ihr individuelles Betreuungskonzept ab. Wir legen Wert auf Regionalität und Persönlichkeit. Dadurch sind wir immer schnell vor Ort und stimmen uns mit den entsprechenden nötigen Partnern aus Ihrer Region ab. Unser Angebot ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Zusammen mit unseren kompetenten Partnerunternehmen finden wir eine erfahrene Betreuungskraft die für Sie die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie auch nach der Vermittlung noch jederzeit einen Wechsel des Personals fordern.

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Preisinformation

Preisinformation

  • Pflegegeld

    Diese Leistung der Pflegeversicherung steht allen Pflegebedürftigen zu. Die Höhe der Unterstützung hängt vom Pflegebedarf ab, der im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (kurz NBA) festgestellt wird. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt vor Ort, in welchem Maß die zu betreuende Person noch alltagstauglich ist. Auf der Grundlage dieser Erhebung wird die Person in einen Pflegegrad eingestuft. Die Höhe des Pflegegrades bestimmt dann auch wie viel Pflegegeld Sie monatlich bekommen.

    Pflegegrad 2 316 €

    Pflegegrad 3 545 €

    Pflegegrad 4 728 €

    Pflegegrad 5 901 € 

  • Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege

    Das Verhinderungspflegegeld ist dafür da, um eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die Pflege Ihres Angehörigen nicht selbst leisten können. Dies kann in Form der 24-Stunden -Betreuung geschehen. Sie haben die Möglichkeit während des eigenen Urlaubs oder im Fall einer Krankheit für mehrere Wochen die Verhinderungspflege zu nutzen. So bekommen Sie das Verhinderungspflegegeld für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen pro Jahr. Die Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 1.612 € können jährlich bei der Pflegekasse beantragt werden.


    50 % des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) können künftig zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.


    Pflege Sorgenfrei unterstützt Sie gerne bei der Beantragung.


    Leistungen durch Verhinderungs-  und Kurzzeitpflege können sich auf monatlich 201,50 € belaufen.



  • Steuerliche Entlastung

    Die Betreuungskosten gelten als Haushaltsnahe Dienstleistungen und können bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 € bei der jährlichen Lohnsteuer angerechnet werden – dies gilt auch bei ausländischen Dienstleistern. Hierzu muss es sich jedoch um ein seriöses Angebot handeln, bei dem alle steuerlichen Anforderungen der monatlichen Rechnungsstellung erfüllt werden. Der steuerliche Vorteil* kann auch von Kindern der pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden. 

    *Bitte den Anspruch mit Ihrem Steuerberater abklären.




Die drei wichtigsten Verfügungen

Die drei wichtigsten Verfügungen

Patientenverfügung und Co.
Um Ihnen die Vorbereitung leichter zu machen, haben wir die wichtigsten Unterlagen im Downloadbereich für Sie zur Verfügung gestellt. Sie finden alle Vorlagen unter Patientenverfügung.
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